Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der 
„LaufspassNiedersachsen Thomas Gebauer“ im Text als „LaufspassNiedersachsen“ deklariert (wegen Vereinfacherung)

§ 1 – Anwendungsbereich – Geltung

(1) Die LaufspassNiedersachsen Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Niedersächsischen Laufverband (NLV) veranstaltet.
Veranstalter ist die LaufspassNiedersachen Thomas Gebauer, An der Uelzener Bahn 8, 27299 Langwedel.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die LaufspassNiedersachsen zu richten.

§ 2 – Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme an Veranstaltungen der LaufspassNiedersachsen unter Verwendung anderer Sportgeräte als Inline-Skates (nur bei Skate-Veranstaltungen erlaubt) ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen (insbesondere Baby-Jogger) oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen, bzw. sind nur zugelassen, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich erlaubt wird.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 – Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über das entsprechende Online-Anmelde Portal im Internet auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite erfolgen. Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen.

(2) Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Erteilen einer einmaligen Einzugsermächtigung (Lastschrift) erfolgen. b grundsätzlich nicht angenommen. Es kann auch eine Anmeldung am Veranstaltungswochenende per Barzahlung erfolgen, sofern ein evtl. bestehendes Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist. Nachmeldungen für Meisterschaftswertungen sind grundsätzlich nicht möglich. Desweiteren kann der Preis per Nachmeldung mit einer Nachmeldegebühr erfolgen (in der Regel 2 Euro).

(3) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt einer Online-Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnahmebeitrages eine Anmeldebestätigung unter Zuweisung einer Startnummer. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant ist, er einer Sperre durch den DLV / DRIV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers.

(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

(7) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 – Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen.
Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der H&ououml;he nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Lauf- bzw. Skateveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

§ 5 – Datenerhebung und –verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 6 – Zeitmessung, Chip und regelwidriges Verhalten

(1) Unter § 2 Abs. 1 ist die Veranstaltung, bei der die Zeitmessung ausschließlich mittels Transponder/Chip durchgeführt wird, ausdrücklich gekennzeichnet.

(2) Der Transponder/Chip wird vor dem Start des Laufes vom Veranstalter kostenfrei ausgegeben. Die Rückgabe des Transponders/Chips erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung. Die Rückgabe ist bis zwei Stunden nach Zielschluss am Tag des Laufes möglich. Eine Fortsetzung der Transponder-/Chip-Miete über diesen Zeitpunkt hinaus kommt nicht in Betracht. Für einen verlorenen, beschädigten oder nicht zurückgegebenen Transponder/Chip berechnen wir den jeweils aktuellen Preis des Transponders/Chips (siehe aktuelle Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung).

(3) Jeder ausgegebene Transponder/Chip wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders/Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(4) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Abs. 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die BMS Sportveranstaltungs GbR, Hamburg, unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 7 – Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung

LaufspassNiedersachsen bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dennoch übernimmt LaufspassNiedersachsen oder ein von LaufspassNiedersachsen Beauftragter keine Haftung für Mißbrauchsfälle, die mit einer durch den Anmelder zur Anmeldung benutzten Geld- und/oder Kreditkarte auftreten, unabhängig davon, ob der Anmelder den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählt.

§ 8 – Verschiedenes

(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist

Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung. Die LaufspassNiedersachsen oder ein von LaufspassNiedersachsen Beauftragter ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.

§ 9 – Anbieterkennzeichnung

LaufspassNiedersachsen Thomas Gebauer, An der Uelzener Bahn 8, 27299 Langwedel

Stand: 12. Februar 2019